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Am 01.01.2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, kurz „Gute-KiTa-Gesetz“, in Kraft getreten. Ziele des Gesetzes sind die Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung und die Verbesserung der Teilhabe an Kindertagesbetreuung. Hierdurch soll ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern im Bundesgebiet geleistet werden.
Das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) sieht eine begleitende Evaluation zur Umsetzung und Wirkung des Gesetzes vor. Die pädquis Stiftung (Berlin), die PH Schwäbisch Gmünd (ZQM, Prof. Dr. Stefan Faas) und das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen (Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey) führen gemeinsam eine Studie zur Evaluation der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes durch. Die Studie ist am Ansatz der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung orientiert. Zum einen werden hierbei der Umsetzungsstand in den Handlungsfeldern, die Maßnahmen und entwickelten Strukturen vor dem Hintergrund der Ausgangslagen in den Ländern anhand von Literatur- und Dokumentenanalysen sowie Experteninterviews bewertet. Zum anderen werden die Herausforderungen und Gelingensbedingungen für die Implementation des KiQuTG auf Basis von Sekundäranalysen (Monitoring-Daten, amtliche Statistik, weitere Studien/Expertisen) sowie regionalen Fallstudien und Bilanz-Workshops analysiert. Insbesondere werden hierzu die Kontextbedingungen der Gesetzesumsetzung auf der Bundes- und Landesebene in den Blick genommen und gefragt, welche Entwicklungsprozesse die Bundesländer initiieren und welche Strukturen sie schaffen, um eine Basis für die Erreichung der Ziele des KiQuTG herzustellen. Mit der Evaluation zur Umsetzung wird somit eine wichtige Grundlage für die Untersuchung und Bewertung der Wirksamkeit des Gesetzes geschaffen. Die Ergebnisse der Studie werden in den Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Gesetz einfließen, der dem Bundestag erstmalig 2021 vorgelegt wird.
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. Katharina Kluczniok
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen:
Dr. Marisa Schneider
Josephine Fitzner
Henrike Aden